Ausschreibung eines Bezirkes für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Listed on 2026-01-19
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Ausschreibung eines Bezirkes für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Der Landkreis Schaumburg hat zum 01.04.2026 den Bezirk
Bezeichnung und ungefähres Gebiet
17-LK-SHG:
Ortsteile Auhagen, Lauenhagen, Hülshagen, Teile der Gemeinde Niedernwöhren,
Nordsehl, Pollhagen, Nienbrügge, Sachsenhagen, Wiedensahl, Bergkirchen
neu zu besetzen
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß §10
Abs.
1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen gem. § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.
Bitte senden Sie
Ihre Bewerbung mit Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und soweit vorhanden, Ihren elektronischen Kontaktdaten bis zum
30.01.2026 an den Landkreis Schaumburg, Ordnungsamt, Jahnstraße 20, 31655
Stadthagen.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nach der EU/EWR-Handwerk
- Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen - Nachweise über die bisherigen beruflichen Schornsteinfegertätigkeiten und über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten 12 Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen Sie
a) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind,
b) ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder
c) ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist, - Erklärung über die gesundheitliche Eignung zur Aufgaben wahrnehmung
- den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in oder die Erklärung, dass ein solches Amt nicht ausgeübt wird.
Die Unterlagen können als Kopie eingereicht werden. Sie sind im Falle einer Bestellung im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen und dürfen mit Ausnahme der Nachweise zu - 4 nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt ihrer Vorlage sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben, müssen im Falle einer Bestellung nachweisen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes im Herkunftsstaat nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Bei der Auswahl werden berücksichtigt:
- Durchschnittsnote der Gesellenprüfung, Durchschnittsnote der Meisterprüfung aus den Teilen I – III,
- nachgewiesene Zeiten der Führung eines vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und/oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betriebes sowie seit dem 01.01.2021 eines durch ZDH-ZERT zertifizierten Betriebes mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung bzw. als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Zeiten der Beschäftigung in einem solchen Betrieb,
- Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk vom 06.01.2011 bis 05.01.2026 incl. Ausfallzeiten wie z.
B. Grundwehr- und Ersatzdienstzeiten, Bundesfreiwilligendienstzeiten, Pflegezeiten, Mutterschutzzeiten, Eltern- und Erziehungszeiten bis max. zusammen 24 Monate, - Berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterungen mit mind. sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden in der Zeit vom 06.01.2011 bis 05.01.2026,…
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