Bürgermeister; m/w/d Gemeinde Hildrizhausen Hildrizhausen
Listed on 2026-02-03
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Location: Indiana
Bürgermeister (m/w/d)
Gemeinde Hildrizhausen (ca. 3.600 Einwohner) ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d) infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. August 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
WahlDie Wahl findet am Sonntag, den 17. Mai 2026
, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, den 14. Juni 2026
, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger
* innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber
* innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 20. April 2026, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnungwahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers
* innen unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen kostenfrei ausgegeben) - eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers
* innen ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck - eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers
* innen, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der GemO vorliegt (Formblatt wird auf Anforderung des Bewerbers
* innen von der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen kostenfrei ausgegeben) - Unionsbürger
* innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger
* innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern
* innen rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Amtsjahren nicht wieder.
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