Leitung Bauamt
Listed on 2026-01-12
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Government
Data Scientist -
Engineering
Research Scientist
Location: Germany
Stadt Braunlage, Braunlage - Leitung Bauamt (m/w/d)
Stellenbeschreibung
Wohnen und arbeiten, wo andere Urlaub machen!
Die Stadt Braunlage sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung (m/w/d) Bauamt
Stundenumfang:
Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
besetzbar: ab sofort, unbefristet
Eingruppierung: je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
Aufgaben schwerpunkte- Leitungstätigkeiten:
Organisation des Amtes, Steuerung der Arbeitsabläufe, Personalverantwortung für ca. 6 Mitarbeitende aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Immobilien- und Klimaschutzmanagement, Verantwortung für die Haushaltsplanung im Amtsbereich - Planung, Ausschreibung und Betreuung der Maßnahmen im investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen
- Verantwortung und Betreuung der Förderprojekte und
-maßnahmen, von der Fördermittelakquise bis zu den Verwendungsnachweisen - Angelegenheiten der Raumordnung, Bauleitplanung und Bauordnung für alle Ortsteile
- Beratung in allg. baurechtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung von Stellungnahmen
- Erstellung von Vorlagen sowie Präsentationen für die Ratsgremien
- Teilnahme an Sitzungen der Ratsgremien und anderen Veranstaltungen (auch außerhalb der regulären Arbeitszeit)
Die Übertragung weiterer Stelleninhalte bzw. die Änderung des Aufgaben zuschnitts bleibt vorbehalten.
Zwingende Kriterien/ es wird vorausgesetzt- Ausbildung: erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Hochbau), Städtebau, Raumordnung oder TGA (Diplom oder Master) oder vergleichbare technische Ausbildung ODER Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker/in vorzugsweise im Fachbereich Hochbau ODER abgeschlossene Qualifikation als Handwerksmeister/in im Bau, alternativ: abgeschlossene Ausbildung in öffentlicher Verwaltung (mindestens A I) oder abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit überwiegendem Anteil an Verwaltungstätigkeiten. In beiden Fällen wird die Weiterbildung im 2.
Angestelltenlehrgang (A II) und die Zusatzqualifikation als Bauleiter vorausgesetzt. Bei Nichtvorliegen sind die erforderlichen Weiterbildungen unverzüglich abzulegen. - mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauwesen
- aktuelle Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vergabe- und Baurecht; insbesondere der UVgO, VgV, VOB/A, GWB
- Führerschein Klasse B
- Deutsch als Muttersprache oder mind. Niveau C1 GER
- Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung/ Kommunalverwaltung
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- Personalführungserfahrung
- Projekterfahrung
- Fort- und Weiterbildungen, die zur Übernahme der Position von Vorteil sind
- hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
- systematische, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Kostenbewusstsein
- sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen
- tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung; die Stufenzuordnung richtet sich nach der Berufserfahrung
- vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung
- tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5–Tage–Woche
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote
- einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen bis zum 31.01.2026 richten an:
Stadt Braunlage - Personalamt - Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage oder per E-Mail an (Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Nagel, 05520/940‑110 oder das Bauamt, Frau Weise, 05520/940‑142.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten werden nicht erstattet.
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