Sachbearbeiter/-in; m/w/d Auswertung Islamismus
Verfasst am 2026-01-25
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Regierung
Regierungsbehörde, Sicherheitskräften der Regierung
Overview
ImNiedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) sind in der Verfassungsschutzabteilung im Referat 54 „Islamismus, Islamistischer Terrorismus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere nach EG 11TV-L bewertete Arbeitsplätze.
Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter (m/w/d) Auswertung Islamismus
Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf.
Das Aufgaben gebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Im Niedersächsischen Verfassungsschutz arbeiten verschiedenste Personen und Professionen zusammen – vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise!
Aufgaben schwerpunkteDie teilzeitgeeigneten Arbeitsplätze umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Erhebung, Speicherung und Auswertung von Nachrichten/Informationen aus offenen und geheimen Quellen und deren fortlaufende Analyse
- Bearbeitung von nachrichtendienstlichen Gefährdungssachverhalten
- Vorbereitung von Vereinsverboten
- Phänomenbezogene Internetrecherche
- Erstellung von umfassenden Berichten und Lagebildern
- Vorbereitung, Beantragung und Begleitung von operativen Maßnahmen
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Was erwarten wir von Ihnen?Bewerben können sich Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Studiengang – Bachelorgrad oder Diplom (FH) – mit überwiegend verwaltungs-, politik- oder sozialwissenschaftlichen Inhalten.
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- gute Allgemeinbildung und ein ausgeprägtes politisches Interesse
- schnelle Auffassungsgabe, hohe Selektionsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
- hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- gründliche und selbstständige Arbeitsweise
- Fähigkeit komplexe Sachverhalte anschaulich erklären und detaillierte Analysen verständlich erläutern zu können
- Hilfreich zur Aufgaben erledigung sind Arabische Sprachkenntnisse
Von besonderem Vorteil sind passende und entsprechend nachweisbare Vorverwendungen, Zusatzqualifikationen bzw. Erfahrungen.
Das bieten wir Ihnen- eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit bei einem Nachrichtendienst, die zugleich auch krisensicher ist
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Eingruppierung in EG 11 TV-L und die Vorteile des TV-L wie beispielsweise Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung (VBL), 30 Tage Erholungsurlaub etc.
- die Zahlung einer Sicherheitszulage
- flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber (zertifiziert audit familie und berufe)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (u.a. Aufenthalte in einer Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie bedarfsorientierte spezifische Fortbildungsveranstaltungen)
- Kostenlose Parkmöglichkeiten direkt vor Ort
- Teilhabe am Gesundheitsmanagement
Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen.
Bestehen von Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
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