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GvW Frühlingscamp — Der Blick hinter die Kulissen einer modernen Wirtschaftskanzlei
in
20038, Hamburg, Hamburg, Deutschland
Verfasst am 2026-01-20
Unternehmen:
Graf von Westphalen Rechtsanwälte Partnerschaft
Vollzeit
position Verfasst am 2026-01-20
Berufliche Spezialisierung:
-
Recht
Rechtsbeistand, Rechtsstreit
Stellenbeschreibung
Du studierst Jura in Hamburg und möchtest einen intensiven Einblick in den Alltag einer Wirtschaftskanzlei gewinnen? Dann bist du beim GvW Frühlingscamp genau richtig!
Rahmenbedingungen auf einen Blick:
Zeitraum: 02. März – 27. März 2026
Wochentage:
Montag bis Freitag
Vergütung: 250 €
Zielgruppe:
Jurastudierende im Grundstudium bis 5. Semester
Bewerbung: 1-minütiges Video oder CV + kurzes Anschreiben
Bewerbungsfrist: 16. Januar 2026
- Ein exklusives vierwöchiges Praktikum vom 02. März bis 27. März 2026.
- Einblicke in verschiedene Bereiche unserer Kanzlei:
Marketing, Human Resources, ESG & Sustainability und vieles mehr. - Erarbeitung von Case Studies aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht – in kleinen Gruppen.
- Präsentation eurer Ergebnisse vor den Mentorinnen und Mentoren und Mitgliedern unsere Partnerschaft.
- Du studierst Jura im Grundstudium bis einschließlich dem 5. Semester.
- Du bist motiviert und hast Freude daran dich interdisziplinär einzubringen.
- Du bist kommunikativ und arbeitest gerne im Team.
- Du bringst Offenheit, Lernbereitschaft und Neugier mit.
- Ein umfassendes Onboarding, damit du perfekt ins Programm startest
- Die Begleitung durch engagierte Mentorinnen und Mentoren
- Abwechslungsreiche Einblicke in juristische und nichtjuristische Tätigkeitsfelder
- Ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsumfeld
- Eine Vergütung von 250 € für den gesamten Zeitraum
- Ein modernes Büro im Zentrum von GvW Hamburg
- Kostenlose Getränke
Dann freuen wir uns über deine Bewerbung über unser Bewerberformular.
#J-18808-LjbffrBitte beachten Sie, dass derzeit keine Bewerbungen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich für diese Stelle über diese Jobseite akzeptiert werden. Die Präferenzen der Kandidaten liegen im Ermessen des Arbeitgebers oder des Personalvermittlers und werden ausschließlich von diesen bestimmt.
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