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Sondersachbearbeitung; m, w, d Zulassungsbehörde

in 47051, Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Unternehmen: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts
Vollzeit position
Verfasst am 2026-02-06
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Staatliche Verwaltung, Regierungsangelegenheiten
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 40000 - 60000 EUR pro Jahr EUR 40000.00 60000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Sondersachbearbeitung (m, w, d) in der Zulassungsbehörde

Die Stadt Duisburg sucht für das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsamt eine Sondersachbearbeitung (m, w, d) in der Zulassungsbehörde

Zum Straßenverkehrsamt gehören die publikumsintensiven Bereiche der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr. Es bietet abwechslungsreiche Tätigkeiten sowohl im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie interessante Kontakte u. a. zur Polizei, zu anderen Institutionen, Verbänden und Behörden.

Ihre Aufgaben schwerpunkte
  • Überprüfung/Bearbeitung von zulassungsrelevanten Unterlagen, Ansprechperson für die Mitarbeitenden in komplexen Sachverhalten
  • Schulungsmaßnahmen für den Zulassungsbereich vorbereiten und durchführen
  • Entwicklung und Fortführung von Workflows
  • Anträge auf Zulassung, Wiederzulassung, Umschreibung und Umkennzeichnung von Fahrzeugen aus dem In- und Ausland nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorprüfen und bearbeiten
  • Berichtigung von Fahrzeugpapieren und Außerbetriebsetzungen durchführen
  • Anträge auf Erteilung von Ausfuhrkennzeichen bearbeiten
  • Aufbietungsverfahren wegen Verlust des Fahrzeugscheines (ZB I) oder Fahrzeugbriefes (ZB II) durchführen
  • Umschreibungsmitteilungen und
    -ersuchen anderer Kfz-Zulassungsstellen bearbeiten
  • bei Verstößen gegen zulassungs- und straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen Folgemaßnahmen einleiten;
    Ordnungsverfügungen erlassen
  • allgemeine Informationstätigkeiten für die Zulassungsbehörde wahrnehmen
Ihre fachlichen Kompetenzen

Für Beamtinnen und Beamte:

  • die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Landes NRW (VAP 1.2 allg

    Verw - Gem)
  • und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit dem Zulassungsverfahren ok.verkehr

Für Beschäftigte:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement Fachrichtung Kommunalverwaltung oder
  • einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I
  • und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit dem Zulassungsverfahren ok.verkehr
Ihre persönlichen Kompetenzen
  • fundierte Kenntnisse im Zulassungsverfahren ok.verkehr
  • Erfahrung sowohl in den rechtlichen Grundlagen der Kfz-Zulassung wie auch in der Anwendung im Fachverfahren
  • tiefgreifende Kenntnisse im Zulassungsverfahren, in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Ordnung, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Leitfaden zur Ausfüllung der ZB I und II, Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, Gewerbeordnung, Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz (bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen)
  • hohe Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung im Aufgaben bereich
  • Anwendungserfahrung mit Standardanwendungen (MS-Office, Lotus Notes)
  • Anwendungserfahrung mit SAP (bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen)
  • sicheres und freundliches Auftreten in einem kundenintensiven Dienstleistungsbereich
  • Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange der Kundinnen und Kunden
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
Details
  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: A 9 LG1 LBesG NRW / EG 9a TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)
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  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
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