Hausmeister/Kardinal--Galen Grundschule Merfeld; m/w/d
in
48249, Dülmen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfasst am 2026-03-14
Unternehmen:
Duelmen
Vollzeit
position Verfasst am 2026-03-14
Berufliche Spezialisierung:
-
Instandhaltung/Wartung
Gebäudewartung, Anlagen-Instandhaltung, Wartungsmechaniker, Berufsarbeiter
Stellenbeschreibung
Location: Dülmen
Bei der Stadt Dülmen ist zum 01.07.2026 im Fachbereich „Hochbau und Gebäudemanagement“ die Stelle zu besetzen.
Hausmeister/-in der Kardinal-von-Galen Grundschule Merfeld (m/w/d)Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 27,5 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 05 TVöD.
Wir bieten :- Eine angemessene Vergütung in Höhe von ca. 2.140 € bis 2.590 € brutto monatlich, zuzüglich der tariflich vorgesehenen Zulagen
- einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- ein herausforderndes Aufgaben gebiet
- die Möglichkeit der persönlichen und beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung
- eine leistungsorientierte Bezahlung
- eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie die Möglichkeit zur Führung eines Lebensarbeitszeitkontos
- ein engagiertes Team, das sich durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und lösungsorientierte Arbeitsweise auszeichnet
- eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und Verwaltung sowie einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz im schulischen Umfeld
- ein Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen Firmenfitnessangebot über Hansefit und einer betrieblichen Sozialberatung über Evermood
- Corporate Benefits (Vorteilspaket bei vielen attraktiven Anbietern) und Lokalerie (Rabatte im lokalen Einzelhandel)
- ein attraktives Dienstrad-Leasing über RIDE
- Überwachung und Betreibung der haustechnischen Anlagen
- allgemeine Instandhaltung
- Ausführung und Überwachung von Reparaturen
- Bewirtschaftung des Gebäudes (u.a. Inspektionsrundgänge, Energieverbrauchs- und Reinigungskontrolle)
- Öffnungs- und Schließdienst
- Entsorgungsdienst
- Verkehrssicherung einschließlich Winterdienst (auch an den Wochenenden)
- Reinigung und Pflege der äußeren Verkehrsflächen
- Überwachung von Handwerks- und Reinigungsdienstleistungen
- Durchführung von Vertretungsdiensten
- Unterstützung des Gebäudemanagements und der Schulleitung
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in mindestens einem einschlägigen handwerklichen Beruf (z.B. Haustechniker/in, Schlosser/in, Elektroinstallateur/in, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateur/in bzw. Tischler/in)
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer handwerklichen Tätigkeit
- die Fähigkeit, auf Leitern, über Kopf oder auf den Knien kleinere Reparaturen vorzunehmen
- einen Führerschein der Klasse B
- die Bereitschaft, Dienst auch zu ungünstigen Zeiten zu leisten
- grundlegende PC-Kenntnisse (z.B. E-Mail, Office-Anwendungen)
- gute organisatorische Fähigkeiten und eine angemessene mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Erfahrungen in der Arbeit als Hausmeister/in
- Uns sind unsere Hausmeister/-innen wichtig! Daher statten wir alle unsere Hausmeisterinnen und Hausmeister mit persönlicher Dienstkleidung aus, um ihnen die tägliche Arbeit zu erleichtern und ein einheitliches, professionelles Auftreten zu gewährleisten.
- Der Arbeitsanfall in den Schulen erfordert die Anwesenheit bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in den Abendstunden beziehungsweise am Wochenende (zum Beispiel bei Wahlen oder Schulfesten). Der Urlaub ist vorrangig in den Schulferien und unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse in Abstimmung mit den weiteren dem Hausmeister(innen) team zugeordneten Beschäftigten zu realisieren.
- Der Dienst ist entsprechend den Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Dienstanweisung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister der Stadt Dülmen zu leisten. Diese Dienstanweisung ist verbindlich für alle Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister.
- Für die Tätigkeit an Schulen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erforderlich. Darüber hinaus ist vor Aufnahme der Beschäftigung ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
- Bewerbungen von Frauen werden nach dem Landesgleichstellungsgesetz, von Menschen mit Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX, bevorzugt berücksichtigt.
- Auf der Webseite finden Sie Infos zum…
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