Pädagogische Fachkraft; m/w/d in Teilzeit im Bereich Eingliederungshilfe; SGB IX
Verfasst am 2026-02-01
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Sozialarbeit/Sozialdienst
Soziale Arbeit, Nachwuchsförderung, Familienunterstützungsdienste
Location: Mettmann
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit im Bereich Eingliederungshilfe (SGB IX)
Bewerbungsfrist: 22.02.2026
Befristung: unbefristet
Arbeitszeit: 19,5 Stunden / Woche
Eingruppierung: EG S 12 TVöD-SuE
Wer sind wir?Der Kreis Mettmann ist eine Kommunalverwaltung mit rund 1.700 Mitarbeitenden. Mit rund 485.000 und einer Fläche von 407 Quadratkilometern ist der Kreis Mettmann der Landkreis mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Deutschland. Vielfältige Arbeitsplätze, Wohnen in einer guten Infrastruktur und ein ebenso umfang- wie abwechslungsreiches Freizeitangebot machen das Leben hier attraktiv.
Wir suchen für das Amt für Menschen mit Behinderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit im Bereich der Eingliederungshilfe (SGB IX)Diese
Aufgaben erwarten Sie
Im Sachgebiet 57-12 des Amtes für Menschen mit Behinderung steht das Fallmanagement für Anträge und Gesamtplanverfahren auf Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung ab der Einschulung bis zum Schulabschluss im Vordergrund. Ziel dieser Leistungen ist u.a. eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben durch die Bewilligung und Finanzierung notwendiger Assistenzen, Hilfsmittel und Therapien.
Für die Entscheidungsfindung ist u. a. Ihre fachpädagogische Expertise erforderlich.
Dem Kreis Mettmann obliegen als Gewährträger für die Eingliederungshilfe umfangreiche Prüf-, Beratungs- und Überwachungspflichten. Die Überprüfungen der Leistungserbringer sind auch aus dem pädagogischen Blickwinkel durchzuführen, zu dokumentieren und in einem Teilbericht zusammenzufassen.
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- Beratung von Eltern schulpflichtiger Kinder mit (drohender) Behinderung
- Mitwirkung bei der Ermittlung und Feststellung eines möglichen und/oder bestehenden Teilhabebedarfs schulpflichtiger Kinder mit (drohender) Behinderung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens
- pädagogische Einschätzung zur (drohenden) Behinderungsart und der damit verbundenen Teilhabebeeinträchtigung
- eigenverantwortliche Durchführung von Gesprächen mit den betroffenen Familien und weiteren im häuslichen und/oder schulischen Umfeld
- Ermittlung der Teilhabeziele anhand des ICF-gestützten Bedarfsermittlungsinstruments
- selbständige und eigenverantwortliche pädagogische Einschätzung und Dokumentation der Bedarfssituation
- Mitwirkung bei der regelmäßigen Evaluation festgestellter Teilhabebedarfe
- Durchführung von Qualitätsüberprüfungen im pädagogischen Kontext in Kooperation mit dem Qualitätsmanagement des Sachgebietes
- Mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Studium der Sozial-/Sonder-/Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder vergleichbare Studiengänge
- analytische/systemische Zusatzqualifikation wünschenswert
- Zusatzqualifikation als
wünschenswert
Fachliche Kompetenz
, insbesondere
- Die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der maßgeblichen Sozialgesetze sowie Kenntnisse im sozialrechtlichen Datenschutz
- oder die Bereitschaft, sich diese Befähigungen in kürzerer Zeit anzueignen
Soziale Kompetenz
, insbesondere
- Bereitschaft und Fähigkeit - und serviceorientiert zu agieren sowie zur kooperativen Zusammenarbeit im Team und mit anderen Stellen
- Besonderes Geschick im Umgang mit den vielfältigen im Bereich der Eingliederungshilfe
- Hohes Einfühlungsvermögen für die Familien in den besonderen Lebenssituationen
- Konfliktfähigkeit – Konflikte wahrnehmen und konstruktiv anzugehen
Persönliche Kompetenz, insbesondere
- souveränes Auftreten
- Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft
- Organisationsfähigkeit
- Berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen mit Behinderung wünschenswert
- berufliche Erfahrung mit Qualitätsprüfungen wünschenswert
Digitale Kompetenz, insbesondere
- sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
Weiterhin ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kfz für dienstliche Fahrten im Kreisgebiet gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz NRW erforderlich, da die Tätigkeit regelmäßig mit Außendiensten im…
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