Sozialpädagogische Fachkraft; m/w/d für Vulnerabilitätsscreenings Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des
Verfasst am 2026-03-05
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Volksgesundheit, Soziale Arbeit -
Sozialarbeit/Sozialdienst
Staatliche Verwaltung, Volksgesundheit, Soziale Arbeit
Location: Neumünster
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Erstaufnahme, Verteilung" am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 "Erstverteilung der Asylbegehrenden" als
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für
Vulnerabilitätsscreenings von Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“.
Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgaben wahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
- eigenständige Durchführung des standardisierten Vulnerabilitätsscreenings im Erstkontakt mit Asylbegehrenden
- Erkennen und fachliches Einordnen besonderer Schutzbedarfe ohne diagnostische Bewertung sowie die Einleitung und Nachverfolgung erforderlicher Folgemaßnahmen
- Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligten
- fachliche Zuarbeit für Auswertungen, Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der GEAS-Reform
- Mitwirkung an der Qualitätssicherung der Screeningverfahren
- Beteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche Praxis
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, oder
- Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
- Erfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und Aufenthaltskontext
- Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z.B. GEAS-Reform, Schutzkonzepte, Asylgesetz, Gewaltschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
- ausgeprägte kultursensible Kompetenz und Sensibilität für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen
- Berufserfahrung mit vergleichbarem
Aufgaben spektrum, z.
B. in Bereichen Personen mit Asylbegehren, Koordination und Auswertung von Screeningverfahren - sehr gute…
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