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Leiterin bzw. Leiter; w​/m​/d des Sachgebietes Bohrlochbergbau

in 18437, Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Unternehmen: UdW GmbH
Vollzeit position
Verfasst am 2026-01-16
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
  • Ingenieur
    Bauingenieur, Umwelttechniker / Umweltingenieur
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 80000 - 100000 EUR pro Jahr EUR 80000.00 100000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Leiterin bzw. Leiter (w/m/d) des Sachgebietes Bohrlochbergbau
Location: Stralsund

Leiterin bzw. Leiter (w/m/d) des Sachgebietes Bohrlochbergbau

Bergamt Stralsund

Stralsund

teilzeitfähig |Ab 01.01.26| Unbefristete Anstellung| Stellenchiffre 13211 | Gehalt: A 14 LBesG M-V bzw. E 14 TV-L

Das Bergamt Stralsund ist obere Bergbehörde des Landes, Aufsichtsbehörde und gleichzeitig auch Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für bergrechtliche und energierechtliche Planfeststellungsverfahren. Es gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Gesucht wird eine engagierte, aufgeschlossene und teamfähige Persönlichkeit, die mit fachlicher und sozialer Kompetenz eigenständig und souverän im Innen-und Außendienst agieren kann.

Ihre Aufgaben
  • Führung der erforderlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zur Erteilung von bergrechtlichen Zulassungen und Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Vorgaben (z.B. Wasserrecht, Immissionsschutz, Naturschutz) im Bohrlochbergbau, insbesondere für den Ausbau der mitteltiefen Geothermievorhaben sowie für geplante Wasserstoffspeicher im Untergrund,
  • Beratung von Unternehmen in Genehmigungs- und Zulassungsverfahren mit dem Schwerpunkt des Bohrlochbergbaus,
  • Überwachung und Prüfung zu beaufsichtigender Betriebsanlagen (Bergaufsicht),
  • Unterstützung des Dezernats im Bereich Markscheidewesen (z.B. Erteilung von Bergbauberechtigungen),
  • Planung, Durchführung und Überwachung von Verwahrungstätigkeiten im Altbergbau,
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen im Bohrlochbergbau,
  • Erlass sonstiger Verwaltungsakte und Vollzugskontrolle
  • erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Bohr-, Fördertechnik oder Fluidbergbau ggf. auch in den Fachrichtungen Bergbau, Mining Engineering oder in einer für die auszuübende Tätigkeit qualifizierenden Fachrichtung,
  • sehr gute Fachkenntnisse im Bohrlochbergbau sowie der einschlägigen rechtlichen Grundlagen (Bergrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Umweltrecht),
  • nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Diese Voraussetzung wird bei Personen mit deutscher Muttersprache als erfüllt angesehen. Andere bewerbende Personen bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.),
  • Englischkenntnisse,
  • sicherer Umgang mit MS Office,
  • Bereitschaft zur schnellen und ergebnisorientierten Einarbeitung bei Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Selbständigkeit

Wünschenswert, aber nicht Voraussetzung sind:

  • Berufserfahrung im Bereich Bohrlochbergbau

Aufgrund der bundeslandweiten Zuständigkeit und damit verbundenen häufigen Reisetätigkeiten im Rahmen der Bergaufsicht sind Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen, eine gute gesundheitliche Konstitution sowie ein PKW-Führerschein zwingend erforderlich.

Das bieten wir Ihnen
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • die Möglichkeit zur Weiterbildung
  • flexible Arbeitszeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub
  • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
  • eine attraktive Altersabsicherung
  • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Datenschutzhinweise

Ihre personenbezogenen Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von…

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