Azubi: Tiefbaufacharbeiter:in; w/d/m
Verfasst am 2026-01-22
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Fachkraft
Baustellenarbeiter, Schwermaschinen-Bediener, Straßenbau, Baukonstruktion / Wohnungsbau -
Bau/Baubetrieb
Baustellenarbeiter, Schwermaschinen-Bediener, Straßenbau, Baukonstruktion / Wohnungsbau
Location: Teutschenthal
Wir bieten Dir eine Ausbildung zum Tiefbaufacharbeiter (w/d/m). Dein Einsatzgebiet in unserem Unternehmen ist der Straßen- und Tiefbau. Du erlernst alle Tiefbauarbeiten vom Erdaushub über Entwässerungsmaßnahmen und dem Verdichten des Untergrundes bis zur Gestaltung von Oberflächen. Du baust Straßenentwässerungen und Abwasserkanäle, errichtest Rohrleitungen und Kabelschächte. Du setzt Straßenborde, verlegst Straßenpflaster, verbaust Asphalt. Du bedienst Maschinen und Straßenbautechnik beim Bau und der Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen.
AusbildungsdauerDie Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter:in dauert 2 Jahre. Ausbildungbeginn Anfang August. Dein Ausbildungs- und Arbeitsort ist in Halle (Saale) (Berufsschule, Betrieb) sowie in Holleben (Ausbildungszentrum).
Bei gutem Abschluss kannst Du im 3. Lehrjahr eine Spezialisierung als Straßenbauer:in absolvieren.
Ausbildungsvergütung und UrlaubDu erhältst 30 Urlaubstage pro Jahr.
Deine Ausbildungsvergütung beträgt (Stand: 01.05.2024):
- 1. Lehrjahr 1.080 EUR
- 2. Lehrjahr 1.200 EUR
- 3. Lehrjahr 1.450 EUR
Du arbeitest gern draußen, hast handwerkliches Geschick, bist pünktlich und belastbar. Interesse an diesem Beruf sowie ein Hauptschulabschluss oder besser sind vorteilhaft.
Dich erwartet ein inhabergeführtes Bauunternehmen mit flacher Organisation und kollegialem Umgang. Wir unterstützen Dich mit Arbeitskleidung, Ausbildungswerkzeugen, Kostenzuschüssen für Schulbedarf oder Nachhilfe bei Lernschwierigkeiten. Wir bieten attraktive Betriebsvereinbarungen wie zwei zusätzliche „Betriebsfeiertage“ (24./31.12.), Dienstradleasing oder Prämienzahlung für hervorragende Ausbildungsleistungen.
Im Anschluss an Deine Ausbildung ist eine Weiterbeschäftigung oder eine einjährige Spezialisierung als Straßenbauer:in geplant.
Hinweis: Jugendliche zwischen 15 und 18 benötigen vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (JArbSchG §32/33). Die Kosten für die Erst- und jährliche Nachuntersuchung trägt das Bundesland, dafür gibt es einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) vom Einwohnermeldeamt (JArbSchG §44).
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