Zur Stellenbeschreibung Leiter; m/w/d des Referates „Regionale Wirtschaftsentwicklung und
Verfasst am 2026-02-07
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Regierung
Regierungsangelegenheiten -
Management
Leiter (m/w/d) des Referates 31 „Regionale Wirtschaftsentwicklung und
-förderung“Stelleninformationen
Landesdirektion Sachsen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz;
Dresden;
Leipzig
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 25.02.2026
BewerbungsadresseFür Bewerber (m/w/d), welche bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird aus Gründen der Personalentwicklung die Übertragung eines Amtes mindestens der Bes Gr. A15 oder eine vergleichbare Eingruppierung zwingend vorausgesetzt.
Bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) ist die Stelle der Leiterin oder des Leiters des Referates 31 „Regionale Wirtschaftsentwicklung und
-förderung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.
Sie sind Volljurist oder verfügen über einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss und haben
Erfahrung in der Mitarbeiterführung? Sie wollen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Führungstätigkeit an einem krisensicheren Arbeitsplatz wahrnehmen und die Zukunft unseres Landes mitgestalten? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Die regelmäßige Aufgaben wahrnehmung ist am Dienstort Leipzig vorgesehen. Bei Vorliegen familiärer oder sozialer Gründe kommen als Dienstorte auch Chemnitz oder Dresden in Betracht. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihren bevorzugten Dienstort an.
Was Sie bei uns machen:Gesucht wird eine Führungskraft, die engagiert und verantwortungsbewusst ein Team führen, anleiten und weiterentwickeln möchte und das Interesse mitbringt, bei der Entwicklung und Förderung der sächsischen Wirtschaft maßgeblich mitzuwirken.
Ihnen obliegt die organisatorische, personelle und fachliche Leitung des Referates an den drei Standorten Leipzig, Chemnitz und Dresden. Sie tragen dabei Verantwortung für ein 33köpfiges Team. Am Standort Chemnitz werden Sie dabei von einem Sachgebietsleiter unterstützt. Neben der Führungstätigkeit sind Sie auch für die Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung, wie z.B. die strategische und konzeptionelle Ausrichtung von Förderschwerpunkten in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, zuständig und stehen der Behördenleitung der LDS im Rahmen Ihres Zuständigkeitsbereiches fachlich beratend zur Seite.
Die Aufgaben erfüllung erfordert ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, für Entscheidungen und die Aufgaben erfüllung die Verantwortung zu übernehmen (Verantwortungsbewusstsein). Es wird eine überdurchschnittliche Führungskompetenz vorausgesetzt, die Bedienstete so einbindet, dass diese eine bestmögliche Arbeitsleistung erbringen, die gestellten Aufgaben optimal bewältigen sowie auftretende Problemsituationen lösen können (Leistungsorientierung). Zudem werden überdurchschnittlich ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten erwartet, insbesondere eine eindeutige, verständliche und adressatengerechte Kommunikation.
Für die Ausübung der Leitungstätigkeit ist die uneingeschränkte Bereitschaft zu Dienstreisen erforderlich, um die regelmäßige Präsenz an allen drei Dienststellen (Chemnitz, Dresden und Leipzig) zu gewährleisten.
Die Stelle ist für eine Teilzeitbeschäftigung im beschränkten Umfang geeignet.
Über uns :Referat 31 gehört zur Abteilung3 „Infrastruktur“ der LDS und ist zuständig für die Förderung wirtschaftsnaher und touristischer Infrastrukturvorhaben öffentlicher Vorhabenträger und die Förderung des Breitbandausbaus. Zudem unterstützt das Referat die Sächsische Aufbaubank durch die Bewertung von Förderanträgen der gewerblichen Wirtschaft und wirkt bei deren Technologieförderprogrammen mit.
Mit ca. 1.600 Bediensteten an den drei Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig ist die LDS wichtiger Teil der Staatsverwaltung und eine der größten Behörden des Freistaates Sachsen. Als Mittelbehörde ist sie zwischen der Staatsregierung und den Kommunen im Freistaat Sachsen eingeordnet und hat die Aufgabe, die politischen Entscheidungen der Staatsregierung im Verwaltungsalltag fachlich, räumlich und in Übereinstimmung mit geltendem Recht umzusetzen.
Die LDS ist nachgeordnete Behörde des Staatsministeriums des Innern (SMI).
Was Sie mitbringen müssen:1a. einen…
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