Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; m/w/d
Verfasst am 2026-02-02
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Instandhaltung/Wartung
Gebäudewartung, Montagetechniker, Berufsarbeiter, HLK
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
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In der Stadt Braunschweig wird für eine Bestellung zum 1. April 2026 die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
Der Kehrbezirk befindet sich ausschließlich im Gebiet der Stadt Braunschweig und umfasst im Wesentlichen Teile der Innenstadt. Derzeit sind ca. 1150 Gebäude zu betreuen.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird gemäß §10 Abs.
1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) längstens für eine Dauer von 7
Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67
Jahren erfolgen. Die bestellte Person kann bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze nach Satz 1 einen Antrag auf Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit stellen.
Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrsit bei meiner Behörde eingehen, sind verspätet und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Kosten werden nicht erstattet.
Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig, Niedersachsen
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