Beschäftigter im allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis; m/w/d
Verfasst am 2026-01-24
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsbehörde
Stellendetails
Beschäftigter im allgemeinen Vollzugsdienst mit späterer Übernahme in das Beamtenverhältnis (m/w/d)
Angebotsart:
Arbeit
Arbeitgeber:
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
- Schicht/Nacht/Wochenende
- Quereinstieg möglich
Bielefeld
AnstellungsartVollzeit
Berufsbezeichnung- Beamter/Beamtin - Justizdienst (mittlerer nichttechnischer Dienst)
Veröffentlichungsdatum:
Vor 2 Tagen veröffentlicht
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sind Sie in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachdiensten wie beispielsweise dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst, dem Pädagogischen Dienst oder dem Seelsorglichen Dienst daran beteiligt, dieses Ziel zu erreichen. Sie arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden oder Feiertagen mit einem Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
Ihre Aufgaben
Zu Ihren Aufgaben gehören die Behandlung, Versorgung, Beaufsichtigung und Betreuung der inhaftierten Erwachsenen oder Jugendlichen. Sie überwachen die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften und kümmern sich darum, dass die Gefangenen verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben. Sie unterhalten sich, hören zu und motivieren jeden Einzelnen und jede Einzelne, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Der Allgemeine Vollzugsdienst übernimmt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Anforderungen
Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
- Deutschebzw.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, - Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
- charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Feste Einstellungstermine bestehen nicht. Ihre Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Sie haben so die Möglichkeit, schon einmal Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln. Im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis starten Sie regelmäßig innerhalb von 3 Jahren Ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ihre AusbildungIhre 2-jährige Ausbildung durchlaufen Sie im dualen System.
Los geht es zum 1. Juli eines Jahres. Dabei absolvieren Sie in Blöcken abwechselnd die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVSNRW) in Wuppertal bzw. Hamm (insgesamt 9 Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate), mit jeweils mindestens 4 Wochen
- im Untersuchungshaftvollzug,
- im geschlossenen Erwachsenenvollzug,
- im offenen Vollzug,
- im Jugendvollzug oder im Jugendarrestvollzug
Das lernen Sie
Während der Ausbildung lernen Sie unter anderem:
- Organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt,
- rechtliche Grundlagen,
- Betreuung und Behandlung der Gefangenen
- Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen,
- Werte von Gemeinschaften,
- Sicherheit und Ordnung,
- Kriminologie und Vollzugspsychologie,
- Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug oder Erziehung und angepasste Behandlungsformen im Jugendvollzug sowie
- Gesundheitsförderung.
Das verdienen Sie
Sie erhalten ein Einstiegsgehalt entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach einer erfolgreichen Einweisungszeit von 3 bis 6 Monaten werden Sie entsprechend der Entgeltgruppe 6 TV-L (zzgl. gestaffelter Vollzugszulage nach einem Jahr) bezahlt.
Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl.…
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