BAMF-Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter; m/w/d
Verfasst am 2026-03-13
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsbehörde
Stellendetails zu: BAMF
- Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (m/w/d)
Arbeitgeber:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Angebotsart:
Arbeit
Beginn ab 01.04.2026
Arbeitsort:
Berlin
Anstellungsart:
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Befristung: befristet für 24 Monate
Berufsbezeichnung:
Verwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/in
Für das Referat 72E – Passersatzbeschaffung, Bund-Länder-Zusammenarbeit im ZUR suchen wir zeitnah unbefristet sowie befristet für den Dienstort Berlin.
Mehrere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (m/w/d)
(E 10 TV EntgO Bund bzw. A 10 bis A 12 BBesO)
Im Bereich Rückkehr verantwortet das Referat 72E am Dienstort Berlin den
Aufgaben schwerpunkt Passersatzbeschaffung. Gemäß § 75 Aufenth
G ist das BAMF in Amtshilfe für die Bundesländer bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zuständig.
- Sie vertreten das BAMF im Außenkontakt mit den an der Rückführung beteiligten Stellen, indem Sie Kommunikationsstrukturen insbesondere mit Konsular- und Botschaftsmitarbeitenden unter Anwendung Ihrer fremdsprachlichen Kenntnisse aufbauen und pflegen.
- Als zuständige Ansprechperson verantworten Sie die Betreuung von Delegationen ausländischer Vertretungen im Rahmen von Anhörungen und Delegationsbesuchen auch außerhalb Berlins im Rahmen von mehrtägigen Dienstreisen.
- Sie beschaffen Heimreisedokumente für ausreisepflichtige Personen in Amtshilfe für die Bundesländer, sichten und bereiten hierbei Antragsunterlagen auf und stimmen sich mit den ersuchenden Landesbehörden ab.
- Sie stellen herkunftslandbezogene Informationen als Vorbereitung von Gesprächen zusammen.
- Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtungen Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.
- Alternativ abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder ein gleichwertiger Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen.
- Bewerbende, die innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist ihr Studium abschließen, können sich bereits bewerben; das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen.
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen (PKW).
- Idealerweise Kenntnisse im Bereich Asyl, des Ausländerrechts (insb. AsylG, Aufenth
G, AZRG, Staatsangehörigkeitsgesetz) bzw. im Bereich Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO, VwZG) sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung und Kommentierung nachweisen. - Vorzugsweise Berufserfahrung von mindestens einem Jahr im öffentlichen Dienst mit einem Verwaltungsschwerpunkt nachweisen.
- Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Anwendungen wünschenswert.
- Kooperations- und Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und hohe Flexibilität;
Interesse an gesamtpolitischen Zusammenhängen in Bezug auf Asyl, Migration und Rückkehr. - Strukturierte Arbeitsweise, diplomatisches Verhandlungsgeschick, Fähigkeit, unter Termindruck alles im Blick zu behalten und verantwortungsvoll und eigenständig zu handeln.
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, auch in englischer Sprache, souverän in internen und externen Kommunikationen.
- Gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1‑Niveau nach dem GER; nachweisbar durch deutschsprachigen Schulabschluss, Studium oder Sprachnachweis.
- Flexibilität für regelmäßige und mehrtägige Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet, mehrmals im Jahr möglich.
- Einfachere Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG;
Bereitschaft, diese zeitnah erfolgreich zu durchlaufen.
- Eine unbefristete Einstellung in der Entgeltgruppe 10 TV EntgO Bund.
- Beamtinnen und Beamte des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 12 können sich bewerben;
Beamtinnen und Beamte auf Probe in niedrigeren Laufbahnen sind nicht bewerbungsberechtigt. - Bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist die Tätigkeit zunächst im Wege einer Abordnung mit anschließendem Ziel der Versetzung beim Bundesamt möglich, unter…
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